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Ferienhaus im Sommer
Ferienhaus im Winter
Räumlichkeiten
Region Karlshagen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Marleen

Stand: Hauptstraße 73 d, 17449 Karlshagen

 

Ferienhaus Marleen, Eigentümer Karlheinz Funkat, Darmstädter Straße 8, 64395 Brensbach

– nachstehend „Ferienhaus Marleen“ genannt –

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unserem o.g Ferienhaus Marleen.

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch den Eigentümer angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Reservierung. Dem Eigentümer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.Die Bestätigung der Buchung erfolgt schriftlich.Die Bestätigung der Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Besitzer gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Besitzer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Eigentümer ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Eigentümer zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Eigentümer gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 3 Monate, und erhöht sich der vom Eigentümer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 4% anheben.

3.4 Die Preise können vom Eigentümer geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Eigentümer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Eigentümer dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Eigentümers sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Eigentümer berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Eigentümer eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

3.6 Der Eigentümer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Eigentümer ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Ferienhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Eigentümers aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Der Eigentümer räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Eigentümer Anspruch auf angemessene Entschädigung.

– Der Eigentümer hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen und Nebenkosten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Eigentümer kein Schaden oder der dem Eigentümer entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

5. Rücktritt des Eigentümers

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Eigentümer ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Eigentümers die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Eigentümer gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Eigentümer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– der Eigentümer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhaus zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

– der Eigentümer von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Eigentümers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Eigentümers gefährdet erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Der Eigentümer hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung vom Ferienhaus, es sei denn, der Eigentümer hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Das Ferienhaus stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Das Ferienhaus ist vom Gast bis spätestens 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Eigentümer das Recht, gebuchte Reservierungen nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Eigentümer steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Eigentümer über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Ferienhaus den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Eigentümer nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

7.1 Der Eigentümer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Eigentümer ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Eigentümers, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Amtsgericht Michelstadt.

 

 

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